Allgemeine Informationen

Unterrichtszeiten

Offener Anfang: 7.30 – 7.45 Uhr
1. Stunde    07.45 – 8.30 Uhr
2. Stunde    08.30 – 09.15 Uhr
Frühstückspause in der Klasse  09.15 – 09.25 Uhr
Hofpause    09.25 – 09.45 Uhr
3. Stunde    09.45 – 10.30 Uhr
4. Stunde    10.30 – 11.15 Uhr
Hofpause    11.15 – 11.30 Uhr
5. Stunde    11.30 – 12.15 Uhr
6. Stunde    12.15 – 13.00 Uhr


Elternmitwirkung

In der Grundschule gelingt vieles nur, wenn Eltern und Lehrer partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dazu gehört auch, dass Eltern sich für Dinge, die in der Schule geschehen, interessieren, sich engagieren und ihre Rechte und Pflichten ernst nehmen. Je intensiver Eltern dazu bereit sind und ihren Kindern die Identifikation mit der Schule vorleben, umso besser gelingt es auch den Kindern, sich in der Schule wohlzufühlen, offen
zu lernen und die Schule als ihre Sache anzunehmen.

Sicherheit beim Schulsport – Besondere Aspekte der Sicherheitsförderung im Schulsport 

Kleidung, Ausrüstung

Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein, z. B. beim Turnen Helfergriffe erschweren.

In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen. (…). Langes Haar ist zusammen zu binden. Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind.

Brillenträgerinnen und Brillenträger müssen sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen. Empfehlungen zum Tragen spezifischer Schutzausrüstungen bei einzelnen Sportarten sind auch im Schulsport zu beachten. (…).

Organisation und Aufsicht

(…) Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass in den Sportstätten für die Kinder keine Gelegenheit besteht, Wertsachen unter Verschluss zu nehmen. Schule, wie Lehrkräfte können daher nicht für eine sichere Aufbewahrung sorgen. Halten Sie bitte Ihr Kind an, solche Wertsachen nicht mit zur Schule zu bringen.

Für den Schwimmunterricht sind mitzubringen:                                                    

* Badeanzug (kein Bikini) oder Badehose
* Badetuch, Duschgel                                                                      
* In der kalten Jahreszeit: Mütze oder Kapuze

Wenn ein Kind nicht am Sport-oder Schwimmunterricht teilnehmen kann:

In beiden Fällen bringt das Kind Turnkleidung mit.

Kann Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Sportunterricht teilnehmen, geht es mit in die Sporthalle und beobachtet den Unterrichtsablauf. Wenn möglich, übernimmt es kleine Helferaufgaben.

Kann Ihr Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, geht es mit der Parallelklasse zum Turnen. Ist dies nicht möglich, nimmt es am Unterricht einer anderen Klasse teil.

Kann ein Kind für längere Zeit nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei Sportunfähigkeit über acht Wochen hinaus bedarf es einer Bescheinigung des Schul-Amts-Arztes.

Informationen zum Englischunterricht

Im nachfolgenden Schreiben haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammen-gestellt.

Die Ziele des Englischunterrichts:

„Der Englischunterricht in der Grundschule bildet die Grundlage für ein lebenslanges Fremdsprachenlernen (…).

Er zielt auf den Erwerb grundlegender elementarer sprachlicher Mittel sowie konkreter kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten (…).

Um diese Aufgaben zu erfüllen, verfolgt der Englischunterricht die folgenden Leitziele:

  • die Entwicklung von Interesse und Freude am Sprachenlernen und an fremden Lebenswelten
  • den Erwerb, die Erprobung und die Festigung am Sprachenlernen und an fremden Lebenswelten
  • die Bewältigung von einfachen Sprachhandlungssituationen in englischer Sprache
  • den Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken sowie wirkungsvollen Strategien des Sprachenlernens.“

(Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2008, S. 71)

In erster Linie bedeutet das für Sie und uns, ihr Kind soll lernen, sich in einfachen Alltagssituationen verständigen zu können und Spaß am Sprachenlernen zu entwickeln.

Leistungsbewertung im Englischunterricht der Grundschule

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen.

In erster Linie ist das in der Grundschule der Bereich der mündlichen Mitarbeit (Hörverstehen und Sprechen).

Des Weiteren sind es alle weiteren vom Schüler erbrachten Leistungen im Unterricht

(z.B. Präsentation, Partner- und Gruppenarbeit sowie Klassenarbeiten in Stufe 3 und 4).

In Klasse 3 und 4 werden kurze schriftliche Überprüfungen (Klassenarbeiten) im zeitlichen Rahmen von etwa 20 Minuten geschrieben. Diese werden nicht benotet und fließen nur zu einem sehr geringen Teil in die Leistungsbewertung mit ein. Ein Informationsblatt zum Thema Wortschatztraining folgt Anfang Klasse 3. Es gibt keine Vokabeltests.

Hausaufgaben:

Grundsätzlich gibt es für das Fach Englisch keine Hausaufgaben. Ausnahmen bilden Dinge, die die Kinder für den Unterricht mitbringen oder beenden müssen.

Unser Lehrwerk:

Wir arbeiten mit dem Lehrwerk „Sally“ vom Oldenbourg-Verlag. In Klasse 3 und 4 arbeiten die Kinder mit einem Activity Book (Verbrauchsmaterial). Dieses verbleibt in der Schule.

Wenden Sie sich bei offenen Fragen gerne an die Englischlehrerin Ihres Kindes.

Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule – Nutzung von WhatsApp

Alle offiziellen schulischen Informationen werden über den herkömmlichen Weg verbreitet. Dies bedeutet, dass Elternbriefe und Informationsmaterial über die Postmappe der Kinder, per Email, postalisch oder über die Homepage mitgeteilt werden. Individuelle Mitteilungen der Lehrer in Bezug auf einzelne Kinder werden im Hausaufgabenheft notiert. Bitte schauen Sie mehrmals in der Woche nach, ob ihr Kind eventuell einen Eintrag oder ein Infoblatt dabei hat.

Bei Fragen, Schwierigkeiten, Klärungsbedarf nehmen Sie über das Hausaufgabenheft oder über das Sekretariat Kontakt mit der Lehrperson auf. Grundsätzlich bietet jeder Lehrer der GGS Hermesdorf eine Sprechzeit an. Einige Klassenleitungen haben zum Zweck der Kontaktaufnahme ihre Emailadresse veröffentlicht, bzw. ihre Telefonnummer. Beachten Sie bitte bei der direkten Kontaktaufnahme, dass Lehrer abends und am Wochenende Dienstschluss haben!

Die Nutzung von WhatsApp in schulischen Zusammenhängen ist den Lehrern untersagt. 

WhatsApp ist ein Anbieter zur rein privaten Nutzung. Da nicht jeder einen WhatsApp-Zugang hat, muss auch die zu beachtende Chancengleichheit gewährt bleiben.

Außerdem ist der Sitz von WhatsApp in Kalifornien und nicht in Deutschland, woraus sich datenschutzrechtliche Probleme ergeben.

Für den Kontakt von Lehrern zu Schülern über WhatsApp gilt auch ein Verbot in Bezug auf schulische Belange. Da Grundschüler jedoch noch keine 16 sind, dürfen sie grundsätzlich noch kein WhatsApp auf ihrem Handy eingerichtet haben.

Informationen für Eltern gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten als Schülerin, Schülern oder Elternteil erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist: Ulrike Vogt
Bezeichnung: Rektorin
Straße: Hauptstr.72
Postleitzahl: 51545
Ort: Waldbröl
Telefon: 02291-2433
E-Mail-Adresse: sekretariat@ggs-hermesdorf.de
Internet-Adresse: www.ggs-hermesdorf.de

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktaden der Datenschutzbeauftragen lauten:

Bezeichnung: Behördliche Datenschutzbeauftragte für Schulen im OBK
Heike Wilms und Ignaz Schild
Straße: Wiedenhof 15
Postleitzahl: 51643
Ort: Gummersbach
Telefon: 02261/ 884038 bzw. 02261/ 884034
Email-Adresse: heike.wilms@obk.de bzw. ignaz.schild@obk.de

3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Straße: Kavalleriestr. 2-4
Postleitzahl: 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
Email: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

4. Kategorien der Daten, Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
Personenbezogenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben erhoben.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind:
Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e, Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 120-122 Schulgesetz (SchulG) sowie insbesondere die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I, einsehbar unter www.recht.nrw.de).

Dieser Verordnung können Sie insbesondere konkrete Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind.

5. Evtl. Empfänger der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten können teilweise ggf. weitergegeben werden an
 eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DV I
 eine aufnehmende Schule oder den Schulträger bei einem Schulwechsel/Abgang von der Schule: § 7 VO DV I
 die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege:
§ 8 VO DV I
 Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger und weitere Empfänger, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG

6. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

– entfällt –

7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen des § 9 VO DV I aufbewahrt und gelöscht.

8. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Sie haben nach Maßgabe der Artikel 15, 16, 17 und 18 EU-DSGVO gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

 Recht auf Auskunft,
 Recht auf Berichtigung oder Löschung,
 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb gesondert eingeholt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gegen Datenschutzrecht verstößt. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.

11. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 SchulG zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben der Schulen und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.

12. Quelle der Daten

Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können Sie stammen von
 einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel: §§ 6,7 VO DV I
 von einer Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger oder andere Behörden, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG